Weltweite
Fluggastentschädigung
Sie hatten eine Flugverspätung oder einen Flugausfall? Dann sichern Sie sich jetzt Ihre Entschädigung – weltweit, Auszahlung binnen 24 Stunden und bis zu 3 Jahre rückwirkend.
Entschädigung
bei Flugverspätung
Entschädigung nach Europäischer Fluggastrechteverordnung
Seit 2004 ist für die gesamte Europäische Union geregelt, dass Fluggäste einen Anspruch auf finanziellen Ausgleich haben, wenn sich ein Flug über Gebühr verspätet.
Wenn Sie über drei Stunden zu spät an Ihrem Ziel ankommen, haben Sie automatisch Anspruch auf eine von der europäischen Union festgelegte Entschädigung.
Die Beantragung ist für Privatpersonen teilweise kompliziert, daher ist es empfehlenswert, auf einen verlässlichen Partner zurückzugreifen – mit UnionRight kommen Sie schnell und unkompliziert an Ihr Geld.
Wann haben Sie Anrecht auf Entschädigung?
Erstattungsfähig sind grundsätzlich alle Flugverspätungen von über drei Stunden, wenn der Startflughafen in der europäischen Union liegt oder wenn die Fluggesellschaft ihren Hauptsitz in der EU hat.
Flugverspätung > 3h
Sie haben Anspruch auf Entschädigung, wenn Ihr Flug mehr als drei Stunden zu spät an Ihrem Zielflughafen eintrifft.
Flugausfall
Sie haben Anspruch auf Entschädigung, wenn Ihr Flug ausfällt und die Airline Sie nicht mindestens 14 Tage vorher benachrichtigt hat.
Flugüberbuchung
Sie haben Anspruch auf Entschädigung, wenn Sie Ihren gebuchten Flug aufgrund von Überbuchung nicht antreten können.
Anschlussverspätung
Sie haben Anspruch auf Entschädigung, wenn Sie einen gebuchten Anschlussflug nicht erreichen und deshalb mehr als drei Stunden später an Ihrem Zielflughafen ankommst.